Mehrfamilienhaus als Wohngemeinschaft
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Preis auf Anfrage
511,00m²
Wohnfläche gesamt
Mehrfamilienhaus als Wohngemeinschaft: Beschreibung
Endlich alle unter einem DachGemeinsam wohnen in der dritten Lebensphase, das wollten die Initiatorinnen von WIGWAM („Wohnen In Gemeinschaft Wertschätzend Achtsam Miteinander“) realisieren.
Schon seit 2005 stand die Idee im Raum, dieses Projekt zum Leben zu erwecken. Nach unzähligen Hürden, vor allem bürokratischer und finanzieller Natur, ist die Baugemeinschaft nun endlich am Ziel. Gemeinsam mit WeberHaus als Baupartner war das möglich, was zuvor an Architekten, Baugrund oder Altbauten gescheitert war. Die gemeinsame Vorstellung von allen Beteiligten konnte in diesem Haus mit einer Vier-Personen-Wohngemeinschaft und sieben Singlewohnungen umgesetzt werden. Alle Wohnungen und der gemeinschaftliche Raum sind barrierefrei, zwei Personen im Rollstuhl wohnen auch in dem Haus.
Hier möchte niemand ins Pflegeheim, gerne darf aber beizeiten eine Pflegekraft in die dafür vorgesehene Wohnung ziehen. Es wurde eben an alles gedacht!
Hausname | Mehrfamilienhaus als Wohngemeinschaft |
Hersteller/Anbieter | WeberHaus GmbH & Co. KG |
Kategorie | Mehrfamilienhaus |
Ausbaustufen | Schlüsselfertig, Ausbauhaus, Bausatzhaus |
Etagen | 2 |
Bauweise | Holzfertigbau |
Dachform | Pultdach |
Mehrfamilienhaus als Wohngemeinschaft: Wohnfläche und Grundrisse
Außenmaße | 29,85 x 11,15 m |
Wohnfläche (gesamt) | 511,00m² |
Wohnfläche EG | 233,00m² |
Wohnfläche 1.OG | 233,00m² |
Wohnfläche 2.OG | 45,00m² |
Mehrfamilienhaus als Wohngemeinschaft: Energie und Technik
U-Wert Außenwand i Der U-Wert (Einheit: W/m²K) gibt an, wie gut der Wärmeschutz eines Bauteils ist. Je niedriger der Wert, desto geringer die Wärmeverluste | 0,11 W/m²a |
U-Wert Dach i Der U-Wert (Einheit: W/m²K) gibt an, wie gut der Wärmeschutz eines Bauteils ist. Je niedriger der Wert, desto geringer die Wärmeverluste | 0,15 W/m²a |
Energiestandard | KfW 55 Beim KfW-Effizienzhaus 55 handelt es sich um einen Förderstandard für Neubauten. Die Häuser dürfen maximal 55 Prozent des Primärenergiebedarfs benötigen, der laut EnEV bis Ende 2015 für einen Neubau vorgeschrieben war. Es gibt außerdem Vorgaben für den maximal zulässigen Transmissionswärmeverlust. |