Zuschüsse und Förderung vom Staat

Alles zum KfW-Programm Energieeffizient Bauen: Bauherren einer besonders energieeffizienten Neubauimmobilie können vom Staat bis zu 15.000 Euro Zuschuss erhalten – und das pro Wohneinheit.

Zuschüsse und Förderung vom Staat (Symbolbild: Schlüssel, Mini-Haus, Taschenrechner)

Gaj Rudolf/Fotolia

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Der Neubau von sogenannten KfW-Effizienzhäusern wird nämlich von der KfW mit zinsgünstigen Darlehen bis maximal 100.000 Euro pro Wohneinheit in Verbindung mit attraktiven Tilgungszuschüssen gefördert. Dafür müssen allerdings die energetischen Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) noch deutlich übertroffen werden.

Maßstab aller Förderung: das KfW-Effizienzhaus

Den Förderstandards der KfW liegt das so genannte KfW-Effizienzhaus zugrunde, das auf der Basis der Energieeinsparverordnung (EnEV) definiert ist. Maßgeblich für das Förderniveau ist die Zahl hinter dem Effizienzhaus; sie gibt an, wie hoch der Primärenergiebedarf (Qp) im Verhältnis zu den bis Ende 2015 geltenden EnEV-Anforderungen  an einen Neubau ist. Außerdem müssen bestimmte Dämmstandards eingehalten werden; in den verschiedenen Effizienzklassen darf daher ein bestimmter Transmissionswärmekoeffizient (Ht) nicht überschritten werden; dieser gibt den durchschnittlichen Wärmeverlust über die Gebäudehülle an.

Beim höchsten Förderniveau, dem KfW Effizienzhaus 40 plus, müssen zum einen die Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus 40 erfüllt werden; zum anderen muss zusätzlich ein wesentlicher Teil des Energiebedarfs unmittelbar am Gebäude erzeugt und gespeichert werden.

Das angestrebte KfW-Effizienzhaus-Niveau ist mit Antragstellung durch einen zugelassenen Sachverständigen zu bestätigen. Beim Neubau eines Effizienzhauses ist auch eine energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen vorgeschrieben. Dies übernimmt beim Bau eines Fertighauses oder eines massiven Systemhauses in der Regel der jeweilige Haushersteller.  
Gefördert werden zudem Passivhäuser, deren Jahres-Primärenergiebedarf und Jahres-Heizwärmebedarf nach dem Passivhaus-Projektierungspaket (PHPP) nachgewiesen wird.

Zuschüsse und Förderung vom Staat: die Förderstufen

Es gibt drei unterschiedliche Niveaustufen der Förderung:

  • KfW-Effizienzhaus 40 plus: 15 Prozent Tilgungszuschuss, max. 15.000 Euro
  • KfW-Effizienzhaus 40: 10 Prozent Tilgungszuschuss, max. 10.000 Euro
  • KfW-Effizienzhaus 55: 5 Prozent Tilgungszuschuss, max. 5.000 Euro
Zuschüsse und Förderung vom Staat (Symbol: Kleingeldzählung auf dem Tisch)

Jeder Cent zählt: Alle Fördermöglichkeiten für Hausbau und Modernisierung nutzen. Fotolia

Riester-Förderung für Wohneigentum

Die staatlichen Zuschüsse für die private Altersvorsorge können Bauherren  mit Wohn-Riester auch in die eigenen vier Wände investieren. Wohneigentum ist eine gute und besonders beliebte Form, um privat fürs Alter vorzusorgen. Dem trägt auch der Staat Rechnung: Die so genannte Riester-Förderung können Arbeitnehmer nicht nur für den Aufbau einer privaten Zusatzrente nutzen, sondern auch für selbst genutztes Wohneigentum einsetzen.

Jeder Förderberechtigte erhält pro Jahr eine Grundzulage von 154 Euro. Für Kinder, die nach dem 1.1.2008 geboren wurden, gibt es eine zusätzliche Zulage von 300 Euro. Eine vierköpfige Familie kann also 908 Euro Zulagen erhalten. Je nach Einkommen und Familienstand sind außerdem zusätzliche Steuervorteile möglich.

Die Förderung kann zum einen zur regulären Darlehenstilgung genutzt werden; das senkt die monatliche Belastung. Zum anderen lassen sich die Riester-Zulagen als Sonderzahlungen für eine schnellere Darlehensruückzahlung einsetzen; das reduziert die Gesamtkosten der Finanzierung. Voraussetzung ist ein zertifizierter Wohn-Riester-Darlehensvertrag; Arbeitnehmer muüssen darauf mindestens 4 Prozent ihres Bruttoeinkommens (inklusive Zulagen) aus dem Vorjahr einzahlen.

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