Das müssen Bauherren zur EnEV wissen

Auf dem Weg zum CO2-neutralen Haus hat Anfang 2016 die nächste Etappe begonnen. Neubauten müssen seitdem noch energieeffizienter und klimafreundlicher sein.

EnEV - Energieeinsparverordnung, Wärmeschutz, Heiztechnik, Umsetzung (Symbolbild: Haus mit Energiespar-Anhänger)

EnEV - Energieeinsparverordnung, Wärmeschutz, Heiztechnik, Umsetzung (Symbolbild: Haus mit Energiespar-Anhänger) Fotolia

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Die Grenzwerte für den maximal zulässigen Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung liegen um 25 Prozent niedriger als bisher. Gleichzeitig wurden die Anforderungen an die energetische Qualität der Gebäudehülle um durchschnittlich 20 Prozent erhöht. Das sehen die strengeren Regeln der Energieeinsparverordnung der EnEV seit 2014 vor.

Welchen Wärmeschutz schreibt die EnEV vor?

Feste Vorgaben für den Energiebedarf macht die EnEV dabei nicht. Basis der Berechnungen für die einzuhaltenden Grenzwerte ist ein Vergleich des zu planenden Gebäudes mit einem Referenzgebäude mit gleichen Abmessungen und Ausrichtungen, aber fest hinterlegten anlagentechnischen und bauteilspezifischen Werten.

Ermittelt wird hierfür zum einen der spezifische Transmissionswärmeverlust. Er beschreibt, wie viel Energie über die Gebäudehülle verloren geht. Die laut EnEV zulässigen Transmissionswärmeverluste haben sich durch eine veränderte Nachweismethode ab Anfang 2016 um rund 20 Prozent vermindert.

Was bedeutet die EnEV für die Heiztechnik?

Daneben müssen die energetischen Werte der Anlagentechnik betrachtet werden, vor allem also die Heizanlage. Bei der geforderten Senkung des Primärenergiebedarfs um 25 Prozent geht es nämlich um die gesamte vom betrachteten Gebäude benötigte Energiemenge inklusive Erzeugung, Umwandlung und Transport. Diese kann auch bei Häusern mit gleichem Dämmstandard erheblich unterschiedlich ausfallen, weil sie wesentlich von der Heiztechnik und vom genutzten Energieträger abhängt.

In der Praxis bedeuten die neuen Anforderungen der EnEV daher sowohl, dass Wände, Fenster, Dach und Decken noch besser gedämmt werden müssen, als auch dass Bauherren auf besonders effiziente Heiztechnik achten müssen, am besten auf der Basis erneuerbarer Energien.

Was muss ich bei der Umsetzung der EnEV beachten?

Grundsätzlich können Bauherren selbst entscheiden, wie sie die neuen Anforderungen umsetzen wollen. Mit fossilen Brennstoffen werden sich die neuen Primärenergiewerte allerdings nur einhalten lassen, wenn die Gebäudehülle noch  stärker gedämmt wird als ohnehin schon vorgeschrieben – eine aufwendige und teure Maßnahme.

Faktisch wird mit den neuen Grenzwerten der EnEV für die Primärenergie daher die stärkere Nutzung regenerativer Energien beim Heizen gefördert. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Die verwendeten Energieträger werden bei der Berechnung des Primärenergiebedarfs mit festgelegten Faktoren bewertet. So haben Gas und Öl als fossile Brennstoffe den Faktor 1,1, elektrisch betriebene Wärmepumpen hingegen je nach Jahresarbeitszahl zwischen 0,4 und 0,6, Holz sogar einen Faktor von 0,2. Wer mit Öl und Gas heizen will, muss daher deutlich mehr für die Dämmung der Gebäudehülle tun.

Gewinner der neuen EnEV-Grenzwerte sind vor allem Wärmepumpen-Heizungen. Sie profitieren davon, dass immer mehr Strom aus erneuerbaren Energien produziert wird. Der Primärenergiefaktor für elektrischen Strom wurde aus diesem Grund ab Anfang 2016 um 25 Prozent reduziert. Das bedeutet, dass Häuser, die mit einer Wärmepumpe beheizt werden, die von der EnEV zusätzlich geforderte Primärenergieeinsparung quasi automatisch erreichen.

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