Preis auf Anfrage 225,65m² Wohnfläche gesamt

Bonvenon: Beschreibung

Gesundheitszentrum - komfortabel und barrierefrei

Barrierefreies Wohnen auf drei Etagen – unser Haus Bonvenon ist in allen Etagen Keller, Erd- und Dachgeschoss barrierefrei geplant. Im Keller des Hauses befindet sich ein Therapiezentrum, in welchem Behandlungen, Physiotherapie und Logopädie im Wohnzimmer. Außerdem finden hier ein Kochbereich und zwei angrenzende Gästezimmer, sowie ein Badezimmer und ein Gäste-WC ihren Platz. Die drei Etagen sind mit einer Treppe und einem praktischen Aufzug verbunden. Ein weiterer Kochbereich mit angrenzendem Essbereich, sowie ein geräumiges Wohnzimmer befinden sich im Erdgeschoss des Hauses. Zudem verfügt das Parterre über ein Schlafzimmer mit einem angrenzenden Bad. Auch auf dieser Etage sind im Flur ein Gäste-WC, sowie eine kleine Abstellkammer. Im Dachgeschoss zieht sich offenes Wohnen durch. Auf dieser Etage befindet sich ein großer Wohn-/Ess- und Kochbereich, ein Schlafzimmer mit anschließendem Badezimmer, sowie ein Gästezimmer inkl. eines Gäste-WCs. 
Dieses Haus ermöglicht auch Menschen mit Handicap komfortables Wohnen.
Hausname Bonvenon
Hersteller/Anbieter Fingerhut Haus GmbH & Co. KG
Kategorie Einfamilienhaus
Ausbaustufen Schlüsselfertig, Ausbauhaus
Etagen 2.5
Bauweise Holzfertigbau
Dachform Satteldach

Bonvenon: Wohnfläche und Grundrisse

Außenmaße 14,10 x 12,40 m
Wohnfläche (gesamt) 225,65m²
Wohnfläche EG 130,53m²
Wohnfläche Dachgeschoss 95,12m²
Grundriss DG

Grundriss DG

Grundriss EG

Grundriss EG

Bonvenon: Energie und Technik

U-Wert Außenwand i Der U-Wert (Einheit: W/m²K) gibt an, wie gut der Wärmeschutz eines Bauteils ist. Je niedriger der Wert, desto geringer die Wärmeverluste 0,14 W/m²a
U-Wert Dach i Der U-Wert (Einheit: W/m²K) gibt an, wie gut der Wärmeschutz eines Bauteils ist. Je niedriger der Wert, desto geringer die Wärmeverluste 0,172 W/m²a
Energiestandard KfW 55 i Beim KfW-Effizienzhaus 55 handelt es sich um einen Förderstandard für Neubauten. Die Häuser dürfen maximal 55 Prozent des Primärenergiebedarfs benötigen, der laut EnEV bis Ende 2015 für einen Neubau vorgeschrieben war. Es gibt außerdem Vorgaben für den maximal zulässigen Transmissionswärmeverlust.
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